FAQs
Zu den wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft, Förderung und unsere Sportarten Klettern und Skibergsteigen finden Sie hier Antworten und weitere Informationen. Beim Klicken auf die jeweilige Frage springt das entsprechende Antwortfeld auf.
Grundsätzlich bestehen folgende Fördermöglichkeiten durch Mittel der bayerischen Staatsregierung für alle Mitgliedsvereine, die förderfähig gemäß der Sportförderrichtlinien sind:
1) Förderung des Sportbetriebs über die Vereinspauschale: Beantragung über örtlich zuständiges Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) oder Sportamt auf Basis der Mitgliedermeldung an den BLSV. Grundlage ist die Anzahl der gemeldeten Mitglieder und Trainer im Verein.
2) Förderung des Baus von künstlichen Kletteranlagen: Beantragung über BLSV/Referat Sportstättenbau, siehe Link (http://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/sportstaettenbau/sportfoerderrichtlinien.html).
3) Weitere Fördermöglichkeiten über den Bergsportfachverband Bayern bestehen für Mitgliedsvereine, die sich in hohem Maße im Bereich Nachwuchsleistungssport engagieren und mit uns auf langfristiger Basis kooperieren, was den Trainings- und Wettkampfbetrieb anbelangt. Siehe Infos zu unseren Talentsichtungszentren. Für weitergehende Informationen kommen Sie bitte direkt auf uns zu!
Der Beitrag zur VGB im Rahmen des Mitgliedsbeitrags an den BLSV beinhaltet die Versicherung für die „Übungsleiter“ als Umlage auf alle gemeldeten Mitglieder entsprechend einer Rahmenvereinbarung über den DOSB. Die Abgaben zur VBG, die die Mitgliedsvereine an den DAV leisten, beinhalten die Versicherung für die „gewählten Ehrenamtsträger“ und "freiwilligen Helfer" (siehe Handbuch des DAV, Kapitel Versicherungen).
Grundsätzlich fallen Routenbauer nicht unter den Übungsleiterfreibetrag (Trainerpauschale), eine Bezahlung im Rahmen der Ehrenamtspauschale wiederum ist grundsätzlich möglich.
Je nach Vereinssatzung und Einsatz im Verein kann dies abweichend sein. Um eine steuerrechtlich korrekte Handhabung zu gewährleisten, empfehlen wir die Auslegung immer mit dem zuständigen Steuerberater zu besprechen.
Passende und geprüfte Schutzausrüstung (PSA und PSAgA) ist arbeitgeberseitig zur Verfügung zu stellen, unabhängig von Umfang und Bezahlung der Routenbauaktivität (auch gelegentlich im Ehrenamt). Selbständige Routensetzer*innen (Rechungssteller*innen) haben diese grundsätzlich selbst zu stellen. Es empfiehlt sich in der Praxis, den Bedarf vorab mit Auftraggeber / Kletterhallenbetreiber zu klären, damit zum Einsatz keine Kompromisse auf Kosten der Sicherheit stattfinden.
Grundpaket persönliche Schutzausrüstung Boulderbau
- Gehörschutz
- Augenschutz
- Schutzhandschuhe (situativ, je nach Arbeitsschritt und Gefährdungsbeurteilung)
- Atemschutz (situativ, z.B. Rausschrauben/ Reinigen)
Grundpaket PSA(gA) für Arbeiten im Routenbau (aus dem Seil/samt sportlichem Testen)
- Auffanggurt/Haltegurt (EN 361,EN 358, EN813)
- Anseilgurt (EN 12277)
- Für Arbeiten im Seilsystem Arbeitssitz/ Sitzbrett
- Tragseil (Personenseil), Sicherheitsseil (Backup/ Lifeline) und Materialseil als „halbstatisches“ Seil (Kernmantelseil geringer Dehnung EN 1891)
- Dynamisches Seil (EN 892)(z.B. Installation von Seilen in Partnersicherung/ sportliches Testen)
- Bandfalldämpfer (EN 355) ggf. für autarke Aufstiege bzw. Anschlag in Hubarbeitsbühnen (bzw. spezifische Bedienanweisung beachten)
- Sicherungsgerät, Halbautomat (EN 15151) für Sicherungsvorgänge (z.B. Installation von Seilen in Partnersicherung/ sportliches Testen)
- Abseilgeräte (EN 341) am Tragseil und Materialseil
- Mitlaufendes Auffanggerät (wesentlich EN 12841 Typ A, EN 353-2)
- Verbindungsmittel (EN 358)
- Schutzhelm (EN 397) bei Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen und wenn Wege/ Arbeitsbereiche überlappende Fallräumen aufweisen
Zusätzliche Materialien für sicheren Aufbau und ergonomisches Arbeiten mit Materialsystemen wie Klemmen/ Rollen siehe Maßgaben aus dem Ausbildungswesen Routenbau Breitensport (DAV Bundesverband).